0% MwSt. Batterien – Richtlinienübersicht

  1. Kunden aus Deutschland, Österreich und der Ukraine können beim Checkout die Option 0 % MwSt. auswählen und steuerfrei einkaufen – sofern die Bestellung die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.
  2. Kunden aus anderen EU-Ländern können ebenfalls von der 0 % MwSt. profitieren, wenn beim Checkout eine deutsche Lieferadresse angegeben wird.
  3. Geschäftskunden bestellen bitte zunächst zum regulären Bruttopreis und senden anschließend ihre USt-IdNr. zur Verifizierung an support@lithink.de.
    Nach erfolgreicher Prüfung wird die entsprechende Umsatzsteuer erstattet.
  4. Alle Bestellungen mit 0 % MwSt. werden einheitlich aus unserem deutschen Lager versendet.
    Die Lieferzeit beträgt in Deutschland in der Regel 2–3 Werktage, in andere EU-Länder 3–5 Werktage.
    Rücksendungen werden ebenfalls durch unser deutsches Lager abgewickelt.

Kurze Erklärung zur Umsatzsteuerbefreiung

  • Seit dem 01.01.2023 gilt in Deutschland für bestimmte Photovoltaikanlagen und deren wesentliche Komponenten – dazu gehören auch geeignete Batteriespeicher – ein Umsatzsteuersatz von 0 % (§ 12 Abs. 3 UStG).
  • Die Regelung betrifft in der Regel Anlagen, die auf oder in der Nähe von Wohngebäuden oder gemeinnützig genutzten Gebäuden installiert werden und deren installierte Bruttoleistung im Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 kWp beträgt.
  • Wird ein entsprechender Lithink-Batteriespeicher als Teil einer solchen PV-Anlage verwendet und alle gesetzlichen Voraussetzungen sind erfüllt, kann der Kauf mit 0 % MwSt. abgerechnet werden.

Hinweis: Diese Hinweise ersetzen keine steuerliche Beratung. Im Zweifel wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung oder das zuständige Finanzamt.

Zum Gesetzestext § 12 ABS. 3 USTG

Steuerfrei bestellen bei Lithink

Wenn Sie die Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 UStG erfüllen, können Sie ausgewählte Lithink-Batteriespeicher mit 0 % MwSt. bestellen.So funktioniert es:

  • Auf der Produktseite den entsprechend gekennzeichneten Artikel mit 0 % MwSt. wählen.
  • In den Warenkorb legen und die Bestellung wie gewohnt an der Kasse abschließen.

Wichtig:

  1. Die Steuerbefreiung gilt nur, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen (z. B. berechtigte Anlage und passende Lieferadresse) erfüllt sind.
  2. Lithink behält sich vor, bei Bedarf Nachweise anzufordern und ggf. die reguläre Mehrwertsteuer nachzuberechnen.

Mehr erfahren über die Umsatzsteuerbefreiung von Photovoltaikanlagen

1. Unter welchen Voraussetzungen gilt die 0-%-MwSt. für Batterien?

Die 0-%-MwSt. kann gelten, wenn der Batteriespeicher als Teil einer förderfähigen Photovoltaikanlage im Sinne des § 12 Abs. 3 UStG genutzt wird. Dazu gehört z. B. eine PV-Anlage auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes mit bis zu 30 kWp.

2. Welche Lithink-Produkte sind dafür vorgesehen?

Nur bestimmte Lithink-Batteriespeicher sind für die 0-%-MwSt. freigegeben. Diese Produkte sind auf der Produktseite eindeutig als „0 % MwSt.“ gekennzeichnet.

3. Wie bestelle ich eine Batterie mit 0 % MwSt.?

Wählen Sie auf der Produktseite den entsprechend markierten Artikel, legen Sie ihn in den Warenkorb und schließen Sie die Bestellung wie gewohnt ab. Wichtig ist, dass Ihre Anlage und die Lieferadresse die gesetzlichen Bedingungen erfüllen.

4. Ich habe schon mit MwSt. gekauft – kann ich die Steuer zurückbekommen?

In manchen Fällen ist eine nachträgliche Korrektur möglich, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und Sie Nachweise vorlegen können. Schreiben Sie uns in diesem Fall bitte mit Bestellnummer an support@lithink.de.

5. Gilt die 0-%-MwSt. auch, wenn meine Lieferadresse im Ausland liegt?

Die Regelung bezieht sich in erster Linie auf Bestellungen mit geeigneter deutscher Lieferadresse. Für andere Länder können abweichende Steuerregeln gelten – fragen Sie im Zweifel Ihre Steuerberatung.

6. Zählt eine Batterie im Wohnmobil oder Boot auch als begünstigte Anlage?

Nur wenn sie fest in ein förderfähiges PV-System eingebunden ist, das z. B. dauerhaft an einem Wohngebäude oder festen Standort genutzt wird. Für rein mobile Anwendungen gilt die Steuerbefreiung in der Regel nicht.

7. Muss ich Nachweise erbringen?

Ja, wir können Sie bitten, eine kurze Bestätigung oder Unterlagen zu Ihrer PV-Anlage vorzulegen. Wenn etwas unklar ist, melden wir uns nach Ihrer Bestellung per E-Mail.

8. Ersetzt diese FAQ eine steuerliche Beratung?

Nein. Diese Informationen sind nur eine Orientierungshilfe. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie nur bei Ihrer Steuerberatung oder dem zuständigen Finanzamt.